Mieterschreiben: Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen
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Musterschreiben des Mieters, in dem er Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen fordert. Das Mieterschreiben enthält rechtliche Erläuterungen.
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Ausführliche rechtliche Erläuterungen
Der Mieter kann zur Kontrolle der Betriebskostenabrechnung Einsicht in die zugrunde liegenden Originalunterlagen vom Vermieter verlangen. Bei preisgebundenem Wohnraum (= Sozialwohnungen) kann der Mieter anstelle der Einsichtnahme gemäß § 29 Abs. 2 Neubaumietenverordnung Ablichtungen der Berechnungsunterlagen gegen Erstattung der Aufwendungen verlangen. Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Mieter von preisfreiem Wohnraum dagegen grundsätzlich keinen Anspruch auf Überlassung von Fotokopien der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung.
Der Mieter kann nur ausnahmsweise die Übersendung von Ablichtungen verlangen, wenn ihm die Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen in den Räumen des Vermieters nicht zumutbar ist. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Vermieter sich nicht am Wohnort des Mieters befindet. Lehnt der Vermieter die Einsichtnahme in die Berechnungsunterlagen ab, kann der Mieter eine geltend gemachte Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung verweigern.
Die vollständige Erläuterung ist Bestandteil der Vorlage.
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