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Betriebskostenvorauszahlung, Anpassung

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Üblicherweise werden in einem Mietvertrag pauschale monatliche Vorauszahlungen auf die Betriebskosten vereinbart. Am Ende des Jahres werden dann die tatsächlichen Kosten mit den gezahlten Beträgen in der Betriebskostenabrechnung verglichen.

Hier kann es - vor allem angesichts der steigenden Energiekosten - zu erheblichen Nachzahlungspflichten des Mieters kommen. Der Vermieter kann in diesem Fall verlangen, dass die Vorauszahlungen für die Zukunft angepasst, also erhöht werden. Hierzu dient das vorliegende Muster.

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Ausführliche rechtliche Erläuterungen

Die Abgeltung von Betriebskosten kann zwischen Vermieter und Mieter entweder im Wege einer monatlichen Pauschalzahlung oder durch monatliche Vorauszahlungen mit einer Jahresabrechnung vereinbart werden.

Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart, so müssen diese angemessen sein. Das bedeutet, dass sie sich nach den zu erwartenden Betriebskosten richten müssen. Stellt sich bei einer Abrechnung über eine vorausgegangene Abrechnungsperiode heraus, dass die geleisteten Vorauszahlungen z. B. infolge stark gestiegener oder gesunkener Betriebskosten nicht mehr den tatsächlich anfallenden Kosten entsprechen (ein hoher Nachzahlungsbetrag oder eine hohe Rückzahlung an den Mieter haben sich ergeben), so kann sowohl der Mieter als auch der Vermieter einseitig die Anpassung der Zahlungen auf eine angemessene Höhe verlangen. Voraussetzung für ein wirksames Anpassungsverlangen ist dabei eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung.

Die Anpassung kann nur für die Zukunft erfolgen, nicht rückwirkend für den Beginn des laufenden Abrechnungszeitraums. Ist keine anderweitige Regelung getroffen worden, tritt die Erhöhung oder Herabsetzung im Zweifel mit dem Fälligkeitszeitpunkt für die nächste Vorauszahlung ein.

Die vollständige Erläuterung ist Bestandteil der Vorlage.

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Betriebskostenvorauszahlung, Anpassung
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