Unterbindung von Störungen
Grundsätzlich darf jeder Eigentümer eines Grundstücks mit diesem nach seinem Belieben verfahren. Eine Einschränkung erfährt dieser Grundsatz jedoch immer dort, wo die Rechte anderer betroffen sind. Ganz besonders gilt das im Nachbarrecht...
Unterbindung von StörungenEntfernung von Überwuchs
Um nachbarrechtliche Streitigkeiten zu vermeiden, wird dem Grundstückseigentümer für den Fall der Überschreitung der Grundstücksgrenze durch Zweige, Wurzeln oder andere Pflanzen ein Selbsthilferecht eingeräumt.
Entfernung von ÜberwuchsNotwegerecht - Nachbargrundstück als Notweg
In bestimmten Fällen darf ein Nachbargrundstück als Notweg zum Zugang zu öffentlichen Straßen und Wegen verwendet werden. Mit diesem Notwegerecht wird in das Eigentumsrecht desjenigen, der den Notweg zur Verfügung stellen.
Notwegerecht - Nachbargrundstück als NotwegEinfriedung des Grundstücks
Die Frage, ob ein Grundstück eingefriedet werden muss, regelt nicht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), sondern das landesspezifische Nachbarrecht. In fast allen Bundesländern besteht die Pflicht, ein bebautes Grundstück einzufrieden.
Einfriedung des GrundstücksNachbarschaftshilfe zwischen Nachbarn
Könnten Sie bitte während meines Urlaubs die Blumen gießen? Könnten Sie mir dabei helfen, den Weihnachtsbaum in meine Wohnung zu tragen? Wer kann zu diesen Fragen schon nein sagen (auch wenn man es insgeheim möchte).
Nachbarschaftshilfe zwischen Nachbarn