Elternunterhalt, Überblick
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Müssen die Kinder zahlen, wenn die Eltern ins Pflegeheim kommen? Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Elternunterhalt im Überblick.
Aktueller Hinweis: Unterhaltsverpflichtete Kinder von Eltern, die Leistungen der Sozialhilfe beziehen werden künftig erst bei Überschreitung eines Jahresbruttoeinkommens von 100.000 Euro vom Sozialhilfeträger zur Zahlung von Unterhaltsleistungen herangezogen. Das entsprechende Angehörigen-Entlastungsgesetz ist seit dem 01.01.2020 in Kraft.
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Ausführliche rechtliche Erläuterungen
Sobald die Eltern pflegebedürftig und sie die Pflege und Betreuung in einem Pflegeheim nicht aus eigenen Mitteln zahlen können, werden regelmäßig die Kinder zum sog. Elternunterhalt herangezogen. Da die Altersversorgung, Pflegeleistungen und Angespartes schnell durch die immensen Unterbringungskosten aufgebraucht sind, muss zunächst das Sozialamt einspringen. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmung, dass Verwandte einander zum Unterhalt verpflichtet sind, holt sich das Sozialamt diese Leistungen von den Kindern zurück.
Sind Mutter oder Vater bereits im Pflegeheim und hat das Sozialamt Sie jetzt zur Auskunftserteilung aufgefordert? Oder befürchten Sie, dass Ihre Eltern bald zum Pflegefall werden könnten und möchten sich schon vorab über den unter Umständen von Ihnen zu zahlenden Elternunterhalt informieren? Wir haben in diesem Muster die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema für Sie zusammengestellt.
Aktueller Hinweis: Unterhaltsverpflichtete Kinder von Eltern, die Leistungen der Sozialhilfe beziehen werden künftig erst bei Überschreitung eines Jahresbruttoeinkommens von 100.000 Euro vom Sozialhilfeträger zur Zahlung von Unterhaltsleistungen herangezogen. Das entsprechende Angehörigen-Entlastungsgesetz ist seit dem 01.01.2020 in Kraft.
Die vollständige Erläuterung ist Bestandteil der Vorlage.
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