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Widerspruch SGB II (Bürgergeld)

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Wird der Antrag auf Gewährung von Bürgergeld zu Unrecht abgelehnt, kann mit diesem Muster Widerspruch eingelegt werden. Es enthält Musterformulierungen für die häufigsten Widerspruchsgründe, wie z. B. fehlerhafte Berücksichtigung von Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft, fehlerhafte Berechnung des Einkommens sowie unberechtigte Abzüge.

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Ausführliche rechtliche Erläuterungen

Das Bürgergeld soll Arbeitssuchenden eine Grundsicherung garantieren. Das Anspruchspaket besteht aus einer Kombination von Geld-, Dienst- und Sachleistungen.

Geldleistungen erhalten Erwerbsfähige unter dem Stichwort Bürgergeld, wobei als erwerbsfähig gilt, wer mindestens drei Stunden am Tag arbeiten kann. Das Bürgergeld umfasst neben der sog. Regelleistung, also einem monatlichen Pauschalbetrag, auch die Wohnungsmiete plus einige Nebenkosten, also vor allem die Kosten für die Heizung.

Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich alle Personen zwischen 15 und 65 Jahren, die erwerbsfähig sind, aber aktuelle Hilfe bedürfen und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Hilfebedürftig ist in diesem Sinne jemand, der nicht aus eigener Kraft und gemeinsam mit seiner Familie für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, und auf staatliche Unterstützung angewiesen ist. Anspruch auf Bürgergeld hat folglich grundsätzlich, wer

  • zwischen 15 und 65 Jahren ist und
  • erwerbsfähig ist und
  • hilfebedürftig ist und
  • in Deutschland lebt.

Nicht nur eigenes Vermögen oder Einkommen, sondern auch das derjenigen Personen, mit denen man in einer Wohnung oder in einem Haus lebt, wird bei der Berechnung des Anspruchs mit berücksichtigt, wenn eine sog. Bedarfsgemeinschaft vorliegt. Das Bürgergeld setzt sich aus mehreren Elementen zusammen. Bei Berechtigung werden zunächst sog. Regelleistungen gezahlt. Hinzu kommen unter anderem noch Unterkunftskosten und befristete Zuschläge.

Die vollständige Erläuterung ist Bestandteil der Vorlage.

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