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Elterliche Sorge/Vaterschaft

Eltern sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihr Kinder zu versorgen - entweder durch Pflege oder durch Unterhaltszahlungen. Als Vater gilt derjenige, der mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet war oder dessen Vaterschaft anerkannt ist.

Anerkennung der Vaterschaft

Zur Anerkennung der Vaterschaft ist die Zustimmung der Mutter sowie falls vorhanden deren Ehemanns erforderlich. Anerkennung und Zustimmung müssen öffentlich beurkundet werden. Die Anerkennung kann auch schon vor der Geburt erfolgen...

Anerkennung der Vaterschaft

Abstammung (Anspruch auf Klärung)

Der rechtliche Vater, die Mutter und das Kind haben jeweils gegenüber den anderen beiden Familienangehörigen einen Anspruch auf Klärung der Abstammung. Konsequenz ist, dass die Betroffenen in eine DNA-Untersuchung einwilligen

Abstammung (Anspruch auf Klärung)

Anfechtung einer Vaterschaft

Mit einer sog. Anfechtungsklage können überprüfbare Tatsachen vorgetragen werden, die die biologische Abstammung des Kindes ernsthaft in Frage stellen. Folgende Personen können die Vaterschaft anfechten: der Mann, der zum...

Anfechtung einer Vaterschaft

Sorgerecht für die Mutter

Nicht miteinander verheiratete Elternpaare haben die Möglichkeit, durch eine übereinstimmende Sorgeerklärung die gemeinsame elterliche Sorge zu erlangen. Die Erklärung bedarf der öffentlichen Beurkundung eines Notars oder...

Sorgerecht für die Mutter

Gemeinsame elterliche Sorge

Grundsätzlich ist die gemeinsame elterliche Sorge auch gemeinschaftlich auszuüben. Leben die Eltern getrennt, ist dies in Alltagsangelegenheiten aber nicht immer sinnvoll und machbar. Der Ehegatte, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält...

Gemeinsame elterliche Sorge