Schuldenhaftung - Schulden des Ehepartners
Schuldenhaftung: Auch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleibt das eigene Vermögen des Ehegatten getrennt von dem des anderen Ehepartners. Dementsprechend haftet auch jeder Ehegatte für die von ihm allein...
Schuldenhaftung - Schulden des EhepartnersNamensrecht (Geburtsname, Ehename etc.)
Namensrecht: Die Ehegatten haben die Möglichkeit, ihren Geburtsnamen zu behalten. Dies geschieht sogar automatisch, wenn die Ehepartner keinen gemeinsamen Ehenamen wählen. Als Ehename wird der Geburtsname eines Ehegatten bestimmt...
Namensrecht (Geburtsname, Ehename etc.)Ehevertrag (Güterstände, Unterhalt, etc.)
Durch einen Ehevertrag können vor allem Regelungen im Güterrecht vereinbart werden. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kennt drei Güterstände: die Zugewinngemeinschaft, die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft...
Ehevertrag (Güterstände, Unterhalt, etc.)Ehegattenzustimmung (Rechtsgeschäfte)
Ehegattenzustimmung: Grundsätzlich kann auch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft jeder Ehegatte Rechtsgeschäfte vornehmen wie es ihm beliebt. Einzige Ausnahme ist bei der Zugewinngemeinschaft, wenn ein Ehegatte...
Ehegattenzustimmung (Rechtsgeschäfte)