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Gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge findet Anwendung, wenn der Erblasser keine anderweitige Regelung in einem Testament oder einem Erbvertrag festgelegt hat. Danach sind zunächst die Kinder und Ehegatten als Erben berufen, ohne Kinder auch die Eltern.

Anrechnung von Zuwendungen

Bei der gesetzlichen Erbfolge sind bestimmte Zuwendungen, die der Erblasser zu Lebzeiten einem Abkömmling macht, zu berücksichtigen. Zweck dieser Regelung ist es, die Abkömmlinge des Erblassers in der...

Anrechnung von Zuwendungen

Ehegatten als gesetzliche Erben

Ehegatten sind als gesetzliche Erben berufen, wenn keine letztwillige Verfügung vorliegt. Die Höhe ihres Erbanteils richtet sich dabei nach dem Güterstand, in dem sie mit dem Erblasser zum Zeitpunkt des Erbfalls ...

Ehegatten als gesetzliche Erben

Keine Ehefrau und Kinder

Ein Lebensgefährte des Erblassers wird nicht gesetzlicher Erbe. Ist er nicht durch letztwillige Verfügung (also durch Testament oder Erbvertrag) als Erbe eingesetzt, geht er leer aus. Hat der Erblasser keine Kinder, und...

Keine Ehefrau und Kinder

Wegfall des Erben - Erbfolge

Ein gesetzlicher Erbe kann durch Tod, Ausschlagung der Erbschaft oder Erbunwürdigkeitserklärung nicht mehr zum Erbe berufen sein. Wer an seine Stelle tritt, richtet sich nach der Nähe des Verwandtschaftsverhältnis, in dem er...

Wegfall des Erben - Erbfolge